6.3 Einsatz des Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen LISA® in den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder
LISA
(1) In den BV ist das LISA das DV-Verfahren zur digitalen Bestandsdokumentation der Außenanlagen auf Liegenschaften des Bundes.
(2) Im LISA sind verschiedene DV-Werkzeuge integriert. Diese dienen zur bundesweit einheitlichen Übernahme erfasster Daten und Führung des Primärnachweises der Liegenschaftsbestandsdokumentation. Die Bereitstellung der Bestandsdaten innerhalb und außerhalb der BV geschieht aus dem LISA heraus.
Systemarchitektur LISA
(3) Alle Komponenten des LISA werden auf Grundlage einer einheitlichen Basissoftware aus einem Geoinformationssystem (GIS) und relationalen Datenbanken entwickelt. Auskunft, Darstellung und Auswertung erfolgen mit Auskunftssystemen und Web-Diensten.
LDV
(4) In der LISA-Dokumentenverwaltung (LDV) werden digitale Dokumente zusammen mit ihren Metadaten in einer Datenbank gespeichert. Die Dokumente werden den Objekten des LgBestMod oder weiteren Fachdaten zugeordnet.
ADMIN
(5) Im Modul ADMIN werden im LISA administrative Daten und Grenzen der Liegenschaften erfasst, geführt und allen LISA-Komponenten verfügbar gemacht. Von der Bw und der BImA werden Informationen zu den WE, in die die Liegenschaft eingeteilt ist, bereitgestellt und im ADMIN mit den Liegenschaften verknüpft.
Fachmodule
(6) Zur Unterstützung baufachlicher und betrieblicher Fachthemen stehen im LISA Fachmodule für die Bereiche Abwasser, BoGwS, KMR und POL zur Verfügung. Sie erweitern das Basissystem um fachspezifische Komponenten und sind für die mit den Fachaufgaben betrauten Leitstellen vorgesehen.
Zentrale Entwicklung
(7) Die LISA-Software wurde im Auftrag des Bundes entwickelt. Die Weiterentwicklung und Pflege geschieht zentral durch Entwicklungsstellen. Die LISA-Basissoftware ist vom Bund beschafft worden, die Anwendungen werden den BV durch die Entwicklungsstellen bereitgestellt.
(8) Die Weiterentwicklung und Pflege sowie die Umsetzung der sich ständig fortentwickelnden Anforderungen können durch diese Vorgehensweise wirtschaftlich und zeitnah durchgeführt werden.
(9) Da bundesland- und herstellerspezifische Schnittstellen entfallen, sind bei den Nutzern keine aufwändigen Vorarbeiten zur Harmonisierung der Daten aus den 16 BV und verschiedenen Softwareprodukten notwendig.
Betrieb des LISA
(10) Die Zuständigkeit für den Betrieb des LISA, also die Beschaffung, Installation/Einrichtung und Administration der benötigten Hard- und Software, liegt bei den BV.